Donnerstag, 9. März 2017

Questra Holdings Erfahrungen - KWG § 32


Warnungen für Investoren und Anleger - Anwälte beraten



Nach eigenen Angaben ist die Questra Holdings in folgenden Investment-Segmenten tätig: Versteigerungen, Immobilien-Handel, An- und Verkauf von Wertpapieren an der Börse (IPO). Das Geschäftsmodell soll es ermöglichen Millionen vom Home-Office aus zu verdienen. Das Produkt nennt sich „Investor`s Portfolio“.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner betreuen Mandanten in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht.

Auch hier ist der Besitz des KWG der § 32 notwendig um ein Geschäft zu betreiben - wie beim Bitcoin - .